, Weigel Hannes

Mundschutz ist Pflicht

Mundschutz tragen ist nun auf unserem Gelände Pflicht

Auszug aus dem neuesten Corona-Newsletter der Stadt Rheinsteten vom 19.10.2020

Dritte Pandemiestufe ausgerufen – Verschärfung der Corona-Regeln

Leider haben die Infektionszahlen im gesamten Land weiter zugenommen. Da der maßgebliche Inzidenzwert landesweit überschritten wurde, hat die Landesregierung die 3. Pandemiestufe ausgerufen und am Wochenende Verschärfungen bei den Corona-Regeln beschlossen. Folgende Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie in Fußgängerzonen oder auf Plätzen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Bei sportlicher Betätigung gilt keine Maskenpflicht. (§ 3 Absatz 1 Nr. 11 und 12 sowie Absatz 2 Nr. 9 und 10).
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den für den Publikumsverkehr eröffneten Bereichen von öffentlichen Einrichtungen (in unseren Rathäusern galt dies aufgrund Hausrecht bereits bisher)
  • Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3).
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2).
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2).
  • An Schulen gilt seit diesem Montag ab Klasse 5 eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Auch in Hochschulen müssen nun Mund-Nasen-Bedeckungen am Sitzplatz getragen werden.

Aus diesem Anlass haben wir uns entschlossen, generell das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes auf unserem Gelände zur Pflicht zu machen. Ausnahme sind die Teilnehmer am Training und Spielen auf dem Platz. Bitte halten Sie sich an die Regel und haben Verständnis dafür.