, Weigel Hannes

Schließung kommunale Veranstaltungshallen

Schließung der kommunalen Veranstaltungshallen und -räume bis 15.06.2020

Nachricht der Stadt Rheinstetten


 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Stadt Rheinstetten schließt mit sofortiger Wirkung sämtliche Veranstaltungshallen und -räume bis zum 15.06.2020 (siehe 2. Verfügung im weiteren Verlauf dieser E-Mail).  

Somit bleiben alle Hallen für Veranstaltungen und Vereinssport gesperrt. Wir bitten um Weitergabe der Information an die zuständigen Trainings- und Veranstaltungsleiter. 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute für die kommende Zeit. Bleiben Sie Gesund! 

Freundliche Grüße

Jennifer Spengler Gebäude und Liegenschaften - Gebäudewirtschaft

Technisches Rathaus Badener Straße 1

76287 Rheinstetten Tel.: 07242/ 9514-673 Fax.: 07242/9514-27673 jennifer.spengler@rheinstetten.de 


 

Von: Heuser, Michael Gesendet: Dienstag, 17. März 2020 08:13

An: Spengler, Jennifer <Jennifer.Spengler@rheinstetten.de>

Betreff: Corona

2. Allgemeinverfügung:    

Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, wird verboten. Ausgeschlossen hiervon sind Wochenmärkte und kleinere Veranstaltungen im Freien mit weniger als 50 Personen.   

  • Der Betrieb von Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen sowie von Gaststättenbetrieben mit Musikvorführung und Tanz ist verboten. Der Betrieb von Gaststättenbetrieben ohne Musikvorführung und Tanz ist in § 5 der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 16.03.2020 geregelt (*Wortlaut untenstehend).   
  • Der Betrieb von Bibliotheken, Museen, Kinos und Bädern ist untersagt. Diese Untersagung gilt auch für den Betrieb von Wellnessbereichen von Fitnessstudios.   
  • Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen sind grundsätzlich untersagt.   
  • Der Betrieb von Prostitutionsstätten und Swingerclubs ist untersagt.   
  • Der Betrieb von privaten Schulungseinrichtungen wie Fahrschulen, Musikschulen, Schülernachhilfen ist untersagt.   
  • Der Betrieb von Fitnessstudios, Tanzstudios und ähnlichen Betrieben ist untersagt.   
  • Gewerbliche und private Aktivitäten sowie Vereinsaktivitäten sind in städtischen Räumlichkeiten untersagt.   

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ersetzt die Allgemeinverfügung vom 13.03.2020.    Die Maßnahmen gelten unmittelbar und bis zum 15. Juni 2020. 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Michael Heuser

Bürgermeister

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Stadt Rheinstetten, Rappenwörthstraße 49, 76287 Rheinstetten Telefon 07242-9514-600 Telefax 07242-9514-605 e-mail: michael.heuser@rheinstetten.de